MIETVERWALTUNG

Der Eigentümer einer nicht selbst genutzten Immobilie ist ständig mit einer Vielzahl von Fragen, Aufgaben und Entscheidungen aus unterschiedlichen Themenkreisen und Fachbereichen konfrontiert, wobei es im Wesentlichen um 4 Bereiche geht:

Aufgaben eines Eigentümers ohne Verwalter

Die richtigen Antworten auf diese Fragen erfordern Fachwissen und Erfahrung, andernfalls können leicht wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen getroffen werden.

Typische Beispiele hierfür sind:

  • Mieter / Mietrecht
    • Durchführung von Reparaturen oder Renovierungen zu denen der Mieter verpflichtet gewesen wäre
    • Falsche Einschätzung der Möglichkeiten zur Mietanpassung
  • Mieter / Buchhaltung
    • kein straffes Mahnwesen, sodass Mietausfallrisiken zu spät erkannt werden
    • fehlerhafte oder unvollständige Nebenkostenabrechnungen
  • WEG-Verwaltung
    • Kostenübernahme für Reparaturen die von der Gemeinschaft zu tragen wären
    • Unzulässige Verwalterzusatzkosten
  • Eigener Bereich
    • Unwirtschaftliche Modernisierungen, wie vorschnelle Badrenovierungen oder falsche Gestaltungen
    • Akzeptieren zu hoher Handwerker-Angebotspreise oder zu hoher Abrechnungen

Aus diesem Grund beauftragen viele Eigentümer einen Mietverwalter der sich fachmännisch um diese Fragen kümmern kann, sodass der Eigentümer letztlich nur mehr prüfen muss, ob die Mieten monatlich vereinbarungsgemäß weitergeleitet werden und was seine langfristigen Planungen hinsichtlich der Immobilie sind.

Vorteile einer Mietverwaltung

Die Gebühren für eine Mietverwaltung tragen sich meistens durch die Beauftragung und die resultierenden Einsparungen/Optimierungen selbst.

UNSERE LEISTUNGEN UND GEBÜHREN

Wir bieten Mietverwaltungen sowohl für einzelne Einheiten („Sondermietverwaltung“) wie auch für gesamte Anwesen an und unterstützen Sie bei der Verwaltung von Wohn- wie auch Gewerbeimmobilien. Bei gesamten Anwesen bieten wir selbstverständlich auch die Hausverwaltung mit an.

Die Verwaltergebühr hängt immer von den Besonderheiten des jeweiligen Objekts ab und wird individuell auf Anfrage berechnet, da beispielsweise eine 120 m² Neubauwohnung ein anderes Anforderungsprofil hat, als ein 1-Zimmer-Apartment aus dem Jahr 1980.

Zur Orientierung stellen wir Ihnen jedoch die Konditionen von einzelnen Bestandsverträgen vor:

  • Wohnung, 153 m², Baujahr 2012, 3,0 % der Kaltmiete zzgl. MwSt.
  • Wohnung, 35 m², Baujahr 1978, 4,9 % der Kaltmiete zzgl. MwSt.
  • Therapiepraxis, 117 m², Baujahr 2010, 3,4 % der Kaltmiete zzgl. MwSt.
  • Anwesen mit 8 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten, Baujahr 1929, zugleich Hausverwaltung, 5,6 % der Kaltmiete zzgl. MwSt.

Bitte kontaktieren Sie uns für die Erstellung eines individuellen Angebots.