WEG-VERWALTUNG

Rechtlich betrachtet kann jede WEG von einem der Mitglieder nach Wahl durch die übrigen Eigentümer verwaltet werden. In der Praxis ist es jedoch so, dass fast alle Gemeinschaften von Verwaltern betreut werden, denn der Verwalter einer Anlage muss über Fachwissen und Kenntnisse aus den verschiedensten rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Bereichen verfügen:

  • Recht
    • WEG-Recht
    • Vertragsrecht
    • Gewährleistungsrecht
    • Nachbarschaftsrecht
    • Mietrecht
  • Buchhaltung & Betriebswirtschaft
  • Bau- & Handwerkerwesen

UNSERE HERANGEHENSWEISE

Klusterbildung

Einer der häufigsten Gründe für eine nicht zufriedenstellende Zusammenarbeit zwischen dem Verwalter und seinen Auftraggebern ist, dass der Verwalter selten vor Ort ist. Dies liegt in der Regel daran, dass viele Verwalter schlicht nicht die Zeit haben, an verschiedenen Orten gelegene Objekte regelmäßig zu besuchen, wenn Objekte und Verwaltungsbüro zu weit voneinander entfernt liegen. Dies gilt für verschiedene Orte ebenso wie für verschiedene Stadtteile einer Großstadt wie München. Aus diesem Grund haben wir uns für eine „Kluster“ oder Gruppen-Bildung entschieden. Das bedeutet konkret, dass nur Objekte in die Verwaltung übernommen werden, in deren Nähe bereits andere Objekte betreut und regelmäßig angefahren werden. Dies reduziert zwar den möglichen Kundenkreis erheblich, ermöglicht jedoch eine effiziente und vor allem objektnahe Betreuung.

Spezialisierung

So, wie ein Wirt entscheiden muss, ob er viele oder wenige Sitzplätze im Lokal, eine große oder kleine Speisekarte, Hausmanns- oder Gourmetküche anbieten möchte, so sollte sich auch ein Verwalter entscheiden, an wen sich sein Angebot richtet. Eine kleine Verwaltung wird kaum einen 100 Wohnungen umfassenden Wohnblock zufriedenstellend betreuen können, während die auf Objekte mit vielen Einheiten ausgelegten Strukturen großer Verwaltungen nicht kosteneffizient bei kleinen Objekten eingesetzt werden können. Aus diesem Grund haben wir uns auf die Betreuung von Einzelobjekten oder Anlagen mit maximal 20 Einheiten spezialisiert. Auf diese Weise kann eine Kostenstruktur angeboten werden, die exakt auf die Bedürfnisse der Kundengruppe zugeschnitten ist.

LEISTUNGSUMFANG

Im Rahmen der WEG-Verwaltung erbringen wir folgende Leistungen (Auswahl):

  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Besprechungsmöglichkeiten auch außerhalb der Versammlungen mittels Telefon- und Videokonferenzen
  • Umsetzung der Beschlüsse und Führung der Beschlusssammlung
  • Erstellung der Wohngeldabrechnung mit Ausweisung der umlagefähigen Kosten
  • Objektbegehung, spezieller Termin zur Vorbereitung von WEG-Versammlungen gemeinsam mit Eigentümern/Beirat
  • Durchsetzung der Hausordnung
  • Vergabe und Überwachung von Reparaturen inkl. Rechnungsprüfung
  • Optimierung der laufenden Kosten (Versorgerverträge, Versicherungen usw.)
  • usw.

VERWALTERGEBÜHREN

Wir orientieren uns bei der Berechnung unserer Gebühren am Markt sowie an den Anforderungen des Objekts.

Wir erstellen gerne nach einem Kennenlernen Ihres Objekts kostenfrei ein individuelles, unverbindliches Angebot für Sie. Hier können auch Zusatzleistungen oder Leistungseinschränkungen preisbestimmend berücksichtigt werden.