IMMOBILIENVERWALTUNG BADER – GEGRÜNDET 2013
Die Immobilienverwaltung Bader ging aus der Mitarbeit in einem Unternehmen der Immobilienwirtschaft hervor, das als Eigentümer mit Verwaltungen zusammenarbeitete. Hier konnten die Stärken und Schwächen von Verwaltungen kennengelernt werden und es entstand ein klares Bild davon, worauf es bei der Betreuung von Immobilien wirklich ankommt.
Die in der Folge erarbeiteten Konzepte für eine moderne Umsetzung der Tätigkeit des Verwalters konnten danach 3 Jahre als freier Dienstleister einer Immobilienverwaltung umgesetzt werden. Auf die sehr erfolgreiche Erprobung folgte 2013 die Gründung der Immobilienverwaltung Bader und die Aufnahme der selbständigen WEG- und Mietverwaltung.
Bereits zu Beginn des dritten Geschäftsjahrs war die Schwelle von 100 verwalteten Wohn- und Geschäftseinheiten durchbrochen, was für ein Start-up im Bereich der Immobilienverwaltungen ein enorm schneller Erfolg war, insbesondere vor dem Hintergrund der Spezialisierung auf die Verwaltung von Einzelobjekten und Anlagen bis 20 Einheiten.
Unser Erfolg beruhte damals wie heute auf unseren Grundsätzen bei der Tätigkeit als Verwalter:
Einer der häufigsten Gründe für eine nicht zufriedenstellende Zusammenarbeit zwischen dem Verwalter und seinen Auftraggebern ist, dass der Verwalter selten vor Ort ist. Dies liegt in der Regel daran, dass viele Verwalter schlicht nicht die Zeit haben, an verschiedenen Orten gelegene Objekte regelmäßig zu besuchen, wenn Objekte und Verwaltungsbüro zu weit voneinander entfernt liegen. Dies gilt für verschiedene Orte ebenso wie für verschiedene Stadtteile einer Großstadt wie München. Aus diesem Grund haben wir uns für eine „Kluster“ oder Gruppen-Bildung entschieden. Das bedeutet konkret, dass nur Objekte in die Verwaltung übernommen werden, in deren Nähe bereits andere Objekte betreut und regelmäßig besucht werden; dies sind aktuell:
Dies reduziert zwar den möglichen Kundenkreis erheblich, ermöglicht jedoch eine effiziente und vor allem objektnahe Betreuung.
So, wie ein Wirt entscheiden muss, ob er viele oder wenige Sitzplätze im Lokal, eine große oder kleine Speisekarte, Hausmanns- oder Gourmetküche anbieten möchte, so sollte sich auch ein Verwalter entscheiden, an wen sich sein Angebot richtet. Eine kleine Verwaltung wird kaum einen 100 Wohnungen umfassenden Wohnblock zufriedenstellend betreuen können, während die auf Objekte mit vielen Einheiten ausgelegten Strukturen großer Verwaltungen nicht kosteneffizient bei kleinen Objekten eingesetzt werden können. Aus diesem Grund haben wir uns auf die Betreuung von Einzelobjekten oder Anlagen mit maximal 20 Einheiten spezialisiert. Auf diese Weise kann eine Kostenstruktur angeboten werden, die exakt auf die Bedürfnisse meiner Kundengruppe zugeschnitten ist.
Wie oben geschildert, begann die Entstehung der Immobilienverwaltung Bader sozusagen „auf der anderen Seite“, nämlich aus der Sicht und in der Position eines Eigentümers. Diese Sicht der Dinge ist auch heute noch die Grundlage des Verwalterhandelns; dazu einige Beispiele:
- (eMail, Fax, Telefon, WhatsApp)
- (z. B. externe Dienstleister statt angestellter Hausmeister oder Reinigungskräfte)
- absolute , z. B. keine Gebühren, Kopier- oder Versandkosten für die Zurverfügungstellung von Einzelrechnungen der Jahresabrechnungen, auf Wunsch enge Einbindung der Eigentümer bei Auftragsvergaben
- absolute durch ein eindeutiges Abrechnungsverzeichnis schon im Verwaltervertrag und wie beispielsweise hohe Pauschalen für Verwalterzustimmungen bei Veräußerungen
- klare und bei Mietverträgen
- bei Dienstleistern
Detailfragen zu unseren Konzepten oder Leistungen beantworten wir jederzeit gerne.
Zum Schluss möchten wir Ihnen noch einen Tipp geben, wie Sie die wahren Kosten Ihrer WEG-Verwaltung besser beurteilen können: prüfen Sie die Personalkosten in Ihrer Wohngeldabrechnung, insbesondere
Sehen Sie sich die Positionen in Ihren Abrechnungen an, überlegen Sie sich, wie viele Stunden die Reinigungskraft und / oder der Hausmeister pro Woche / pro Monat wirklich vor Ort ist und ermitteln Sie so den Stundensatz (beim Hausmeister mit Bereitschaftszuschlag), der Ihnen in Rechnung gestellt wird. Es ist nicht selten, dass Hausverwaltungen Mitarbeiter bei sich anstellen und deren Leistungen dann zu hohen Preisen an die Eigentümergemeinschaften „verkaufen“ um eine auf den ersten Blick günstige Verwaltergebühr über die Nebenkosten gehörig aufzubessern.